Raffinerieprodukte im UK CBAM: London legt eine Methodik vor, die EU prüft erst 2027
CBAM Weekly – Issue 118
London konsultiert zu Benzin, Diesel und Kerosin
Das britische Finanzministerium (HM Treasury) und die Zoll- und Steuerbehörde HMRC haben am 28. Oktober eine Konsultation zur Ausweitung des UK CBAM auf Raffinerieprodukte veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Benzin, Diesel und Kerosin, ein Starttermin steht noch nicht fest. Für europäische Unternehmen ist das Verfahren doppelt relevant. Ein großer Teil des britischen Diesels kommt aus den Niederlanden und Belgien, und London entwirft als erstes Land eine CBAM-Methodik für einen Sektor, den auch die EU im Blick hat.
Kraftstoffe zuerst, ein Datum fehlt noch
Der Vorschlag beschränkt den Anwendungsbereich zunächst auf Kraftstoffe und Mischkomponenten aus Raffinerien. Die Konsultation listet dafür achtstellige Warennummern der Position 2710, darunter Motorenbenzin, Gasöle und Flugturbinenkraftstoff. Reine kohlenstoffarme Kraftstoffe wie Ethanol und Biodiesel (FAME) bleiben ausgenommen, für Mischprodukte prüft die Regierung eine anteilige Behandlung. Erfasst würden zunächst nur direkte Emissionen, indirekte frühestens ab 2029. Wasserstoff aus separater Herstellung soll als Vorprodukt angerechnet werden.
Einen Zeitplan nennt das Papier nicht. Die Regierung will eine Auswahl von Raffinerieprodukten einbeziehen, sobald dies umsetzbar ist, und den Zeitplan später vorlegen. Einen Start 2028 hatte das Finanzministerium im März noch abgelehnt. Für die Anfangsphase rechnet London mit moderaten Belastungen. Der CBAM-Satz soll den Preis des UK ETS um einen raffineriespezifischen Abzug für die kostenlose Zuteilung bereinigen, die ab 2027 über einen indikativen Zeitraum von neun Jahren ausläuft.
Eine Raffinerie, viele Produkte
Die größte Hürde ist die Zuordnung der Emissionen. Eine Raffinerie erzeugt aus Rohöl gleichzeitig eine ganze Palette von Produkten, ein Stahl- oder Zementwerk hat einen deutlich klareren Produktpfad. Die Konsultation stellt drei Wege zur Wahl, nämlich eine einheitliche Emissionsintensität für die gesamte Anlage, eine Verteilung der Anlagenemissionen auf Produktgruppen oder Intensitäten je Prozessstufe. Ergänzend bringt London eine Formel für Kuppelprozesse ins Spiel, die leichteren Produkten mehr Emissionen zuordnet.
Standardwerte will die Regierung vor dem Start selbst berechnen und veröffentlichen. Bisher stützen sich die britischen Standardwerte auf EU-Daten, für Raffinerien gibt es diese nicht. Die Konsultation hält ausdrücklich fest, dass Importeure durch Standardwerte keinen Vorteil gegenüber tatsächlichen Emissionen erlangen sollen. Für Lieferanten außerhalb Großbritanniens dürften Primärdaten aus der Raffinerie damit zum Maßstab werden.
Warum London unter Druck steht
In Grangemouth und Lindsey endete 2025 die Raffination, Grangemouth arbeitet seither als Importterminal. Es verbleiben vier Raffinerien in Pembroke, Fawley, Stanlow und am Humber. Laut britischer Energiestatistik (DUKES 2026) war das Land 2025 Nettoimporteur von 15,5 Millionen Tonnen Mineralölprodukten. Diesel stellt knapp 40 Prozent der Produktimporte. Davon kamen 31 Prozent aus den USA, 26 Prozent aus den Niederlanden und 11 Prozent aus Belgien. Beim Flugkraftstoff lieferte Kuwait 35 Prozent.
Die heimischen Raffinerien zahlen dagegen den CO₂-Preis des UK ETS, der Anfang Oktober bei rund 60 Pfund je Tonne lag. Der Branchenverband Fuels Industry UK erwartet bis 2028 Mehrkosten von etwa 100 Millionen Pfund pro Jahr und hatte eine Einbeziehung ab 2028 gefordert. Ein CBAM für Kraftstoffe beträfe damit zu einem erheblichen Teil Lieferungen aus EU-Häfen, deren Ware nicht zwingend in der EU raffiniert wurde.
Diesel aus Rotterdam: Herkunft und ETS-Verknüpfung entscheiden
Ob EU-Ware überhaupt unter den UK CBAM fiele, hängt an der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Anfang Oktober wurde berichtet, dass die Verhandlungen über die Verknüpfung von EU ETS und UK ETS abgeschlossen sind. Das Abkommen soll beim nächsten EU-UK-Gipfel vorgestellt werden und gegenseitige Ausnahmen von beiden CBAM tragen. Die Details dieser Ausnahmen sind noch nicht veröffentlicht.
Bei Kraftstoffen hängt deshalb vieles an der Herkunft. Wer tatsächliche Emissionen meldet, muss die Herkunftsraffinerie belegen. Die Konsultation weist selbst darauf hin, dass Kraftstoffe in Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen regelmäßig mit Ware anderer Raffinerien vermischt werden. Als Nachweise nennt sie Handelsverträge, Konnossemente, Einfuhranmeldungen, freiwillige Zertifizierungen und chemische Analysen, deren Kosten der Importeur trägt. Händler, die aus dem ARA-Raum nach Großbritannien liefern, sollten prüfen, ob ihre Dokumentation die Rückverfolgung bis zur Raffinerie heute schon hergibt.
Die EU prüft, hat aber noch keinen Vorschlag
Im EU CBAM sind Raffinerieprodukte bisher nicht enthalten. Die Kommission hatte Raffinerien bereits in einem ihrer ersten CBAM-Webinare als möglichen weiteren Sektor genannt. In ihrem Überprüfungsbericht vom 16. Dezember 2025 kündigt sie für 2027 einen zweiten Schritt an, in dem sie die Ausweitung auf weitere ETS-Sektoren wie die Chemie bewertet. Das Parlament verlangt in seinem Mandat vom 15. September 2026 ausdrücklich eine Prüfung für Chemie und Petrochemie. Im ETS-Review vom Juli gelten Chemikalien dagegen nicht als kurzfristige Priorität für eine Ausweitung.
London stellt in der Konsultation selbst fest, dass es in der EU weder eine Einbeziehung noch einen Vorschlag dafür gibt. Großbritannien wäre damit der erste Staat mit einem CBAM für Kraftstoffe. Europäische Raffinerien erhalten weiterhin kostenlose Zuteilung im EU ETS, ein Abbau wegen CBAM steht für sie bisher nicht an. Die britischen Entscheidungen zur Emissionsverteilung und zum Herkunftsnachweis dürften zur Referenz für die Prüfung der Kommission 2027 werden.
Zwei CO₂-Preise auf denselben Liter
Ein CBAM für Raffinerieprodukte erfasst nur die Emissionen der Herstellung. Den weitaus größeren Teil verursacht die Verbrennung im Motor oder Triebwerk, und hier unterscheiden sich beide Seiten des Ärmelkanals deutlich. In Großbritannien unterliegen Raffinerien dem UK ETS, die Verbrennung im Straßenverkehr trägt keinen CO₂-Preis. Dort wirkt allein die Mineralölsteuer (Fuel Duty) von derzeit 52,95 Pence je Liter, die nach aktueller Planung bis zum 1. März 2027 in zwei Stufen auf 57,95 Pence steigt.
In der EU unterliegen Raffinerien dem EU ETS, dessen Zertifikate Anfang Oktober bei rund 85 Euro notierten. Die Verbrennung wird ab 2028 über den ETS 2 bepreist. Er setzt beim Inverkehrbringen von Brennstoffen an, unabhängig davon, wo diese raffiniert wurden, und gibt in den ersten Jahren zusätzliche Zertifikate aus einer Reserve frei, sobald der Preis 45 Euro je Tonne (in Preisen von 2020) übersteigt. Mehrere Mitgliedstaaten drängen auf eine weitere Verschiebung, der Europäische Rat hat am 15. und 16. Oktober aber lediglich eine aktualisierte Folgenabschätzung angefordert.
Deutschland überbrückt mit dem nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der Bundestag hat am 15. Oktober beschlossen, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne auch 2027 beizubehalten, rechnerisch rund 15 bis 17 Cent je Liter Diesel vor Mehrwertsteuer. Importierter und heimischer Kraftstoff tragen in Deutschland also schon heute denselben Verbrennungspreis. Die Lücke liegt bei den Herstellungsemissionen, und diese Lücke will London mit dem CBAM schließen.
Ausblick
Die Konsultation läuft bis zum 20. Januar 2027, Stellungnahmen sind über ein Online-Formular oder per E-Mail an HMRC möglich. Für EU-Lieferanten ist zuvor der für November erwartete EU-UK-Gipfel entscheidend, auf dem die ETS-Verknüpfung und die gegenseitigen CBAM-Ausnahmen offiziell werden sollen. Wer Kraftstoffe nach Großbritannien liefert, sollte bis dahin klären, ob er die Herkunftsraffinerie jeder Lieferung belegen kann.
Support
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die geplante Ausweitung des UK CBAM auf Raffinerieprodukte auf Ihre Lieferungen nach Großbritannien auswirken könnte, etwa beim Herkunftsnachweis über den ARA-Raum oder bei einer Stellungnahme zur Konsultation, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.